Masernschutz an Schulen

Am 1. März 2020 ist bundesweit das Masernschutzgesetz in Kraft getreten

Information für Mentorinnen und Mentoren ab Jahrgang 1971

Am 1. März 2020 ist bundesweit das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Es besagt, dass alle ab 1.1.1971 geborenen Personen, die an Schulen tätig sind, einen Masernimpfschutz, eine Immunität oder medizinische Kontraindikation nachweisen müssen. Davon sind auch die Lesementorinnen und Mentoren betroffen.

Alle müssen den Impfschutz in der MENTOR-Geschäftsstelle anhand von Originaldokumenten nachweisen, bevor Sie an eine Schülerin bzw.einen Schüler vermittelt werden. Ohne den Nachweis dürfen Sie kein Schulgelände betreten. Es drohen bei Verstoß Bußgelder!

Hier erfahren Sie die Details rund um den Nachweis: www.masernschutz.de